Südwestfalenaward: Armutszeugnis für Webseiten

Screenshot suedwestfalenaward.de

Jahr für Jahr nehme ich mit verschiedenen Kundenwebseiten am Südwestfalenaward der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) teil. Und Jahr für Jahr ärgere ich mich wieder über die Inkompetenz und Ignoranz der Jury.

Das mag nach beleidigtem Verlierer klingen ist aber anders gemeint. Mir wäre es egal, wenn Webseiten gewännen, die sich an allgemeingültigen Maßstäben messen lassen könnten. Aber unter den ersten zehn Plätzen dieses so genannten Awards finden sich regelmäßig Webseiten, die sich an null Standards halten, die haarsträubende und offensichtliche Fehler beinhalten und deren Programmierer scheinbar noch nie von der Existenz der Worte Crossbrowserkompatibilität oder Barrierefreiheit gehört haben. Und das Design ... naja, über Geschmack lässt sich streiten, aber da muss Stevie Wonder in der Jury gesessen haben ... Das Ganze ist eine absolute Witzveranstaltung.

Dass ausgerechnet eine Industrie- und Handelskammer, die Tag für Tag mit ihren Mitgliedern Qualitätsmanagmentsysteme und DIN-Normen diskutiert, so fahrlässig mit den offiziellen W3C-Standards umgeht, will mir nicht in den Kopf.

Wieso mich das so nervt? Weil das was eine IHK sagt für viele Menschen eine durchaus gewichtige Meinung darstellt. Und in diesem Fall lautet die Meinung überspitzt dargestellt: Lass ruhig deinen Neffen die Webseite machen, wird schon klappen. Das ist nicht nur für seriöse Webdesigner eine Gefahr, sondern langfristig auch für die Kunden der SIHK eine Sackgasse.

Darüber hinaus scheint bei dem Verein auch noch nie jemand auf die Idee gekommen zu sein, sich die eigene Seite mal mit einem Firefox Browser anzusehen (s. Screenshot)

Kommentar von Herr "nächstes-Jahr-kriegen-die-kein-Geld-Mehr"

Nicht nur Du regst Dich darüber auf. Hauptsache "bunt und bewegt sich".

Und wenn das wenigstens gut gemachte Flash-Sachen wären ... naja.

Kommentar von timbo

Nun ja, W3C-Validierung ist nun nicht gerade ernst zu nehmen, wenn es um barrierefreies Web geht. Da empfehle ich doch eher mal einen Blick auf die Kriterien des Biene-Award zu werfen. Scheint näher an der Realität zu sein als sklavisch-mechanisches Quelltext-Sezieren...

Kommentar von derFalke

Sehe ich auch so. W3C ist eine Richtlinie, kein Gesetz! Dennoch sollten die Seiten möglichst valide sein und in allen Browsern der neueren Generation (je nach Verbreitungsgrad) richtig dargestellt werden. Aber jetzt etwas zur Seite des Kritikers: Wo ist denn hier bitteschön das Impressum? Sehe nur ich es nicht oder gibt es kein eindeutig erreichbares Impressum? Das wäre ja schon einmal Ausschlusskriterium Nr1.
Oh, ein Blick in den Quelltext verrät dem geübten Auge, dass hier die Userbewegungen per Google Analytics mitgeloggt werden. Dies müsste dem User laut AGB von Google auf Ihrer Seite deutlich mitgeteilt werden! Der Datenschutzbeauftragte NRW mahnt gerade ab. Der Einsatz von Analytics ist laut Stand heute generell rechtswiedrig, da personenbezogene Daten gespeichert werden (z.B. feste IPs) Ausschlusskriterium Nr2. Rechtlich nicht OK... Mein Tipp: Nicht nur Meckern, sondern konstruktiv helfen die Kriterien zu verbessern. Sicher brauchen die Jungs von der IHK ihre Hilfe und Ihre guten Ideen. Also los, ab zum Hörer und mitmachen!

Kommentare



Zur Vermeidung von Spam tippe bitte den folgenden Code ab: